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   VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02   

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VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02 (https://dejure.org/2003,13213)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30.01.2003 - 6 A 4598/02 (https://dejure.org/2003,13213)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 6 A 4598/02 (https://dejure.org/2003,13213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 94 VwGO; § 80c Abs 1 BG ND; § 80c Abs 2 BG ND; Art 33 Abs 2 GG; Art 33 Abs 5 GG; Art 93 Abs 1 Nr 2 GG; § 13 Nr 6 BVerfGG; § 76 Abs 1 Nr 2 BVerfGG
    Auslegung; Aussetzung; Aussetzung des Verfahrens; Berufsbeamtentum; Dienstleistungspflicht; Lehrer; Normenbestätigungsverfahren; Normenkontrollantrag; Prozesswirtschaftlichkeit; Rechtsfrage; Rechtsverhältnis; Teilzeitanordnung; Teilzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02
    Dieses Verfahren ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem Az: 2 BvF 3/02 anhängig.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02
    Hierauf hat das VG Osnabrück in seinem Urteil vom 15. Januar 2003 (Az.: 3 A 132/00) zutreffend hingewiesen und weiter ausgeführt: "Letzteres anzunehmen gibt es hier gute Gründe: Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte; sie sind der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (BVerfG, B. v. 09.02.2001 - BvR 781/98 -, DVBl. 2001, 892; st. Rspr. seit BVerfGE 18, 85).
  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02
    Hierauf hat das VG Osnabrück in seinem Urteil vom 15. Januar 2003 (Az.: 3 A 132/00) zutreffend hingewiesen und weiter ausgeführt: "Letzteres anzunehmen gibt es hier gute Gründe: Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte; sie sind der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (BVerfG, B. v. 09.02.2001 - BvR 781/98 -, DVBl. 2001, 892; st. Rspr. seit BVerfGE 18, 85).
  • BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99

    Semesterticket verfassungsrechtlich unbedenklich

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02
    Die Anwendung eines Gesetzes mit einer bestimmten Auslegung prüft das Bundesverfassungsgericht nur an von der Verfassung vorgegebenen Maßstäben, etwa der richtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts (vgl. B. v. 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99 -, NVwZ 2001, 190) oder dem Willkürverbot (vgl. B. v. 09.02.2002, a.a.O.).
  • BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 12.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ; Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02
    Das Bundesverwaltungsgericht wies mit Beschluss vom 18. Juni 2002 (Az.: 2 B 12.02, Dokumentarische Berichte 2002 S. 309) die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2001 zurück, weil die mit der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen geklärt seien.
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01

    Arbeitszeit; Beamter; Bewerberauswahl; Dienstleistungspflicht; Eignung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02
    Nach den Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteile vom 13. Dezember 2001, Az.: 5 LB 2418/01 und 5 LB 2723/01, letztere veröffentlicht in Nds. VBl. 2002, S. 130) ist eine Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des Beamten mit dem hergebrachten Grundsatz (Art. 33 Abs. 5 GG) der hauptberuflichen vollen Dienstleistungspflicht des Beamten, der die Pflicht des Dienstherrn zur Gewährung des vollen amtsangemessenen Unterhalts gegenübersteht, sowie mit dem Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 GG) nicht zu vereinbaren und ist § 80 c NBG verfassungskonform dahin auszulegen, dass er es ermöglicht, auf Wunsch eines Einstellungsbewerbers eine Teilzeitbeschäftigung anzuordnen.
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01

    Lehrer: Teilzeitbeschäftigung rechtmäßig?

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02
    Nach den Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteile vom 13. Dezember 2001, Az.: 5 LB 2418/01 und 5 LB 2723/01, letztere veröffentlicht in Nds. VBl. 2002, S. 130) ist eine Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des Beamten mit dem hergebrachten Grundsatz (Art. 33 Abs. 5 GG) der hauptberuflichen vollen Dienstleistungspflicht des Beamten, der die Pflicht des Dienstherrn zur Gewährung des vollen amtsangemessenen Unterhalts gegenübersteht, sowie mit dem Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 GG) nicht zu vereinbaren und ist § 80 c NBG verfassungskonform dahin auszulegen, dass er es ermöglicht, auf Wunsch eines Einstellungsbewerbers eine Teilzeitbeschäftigung anzuordnen.
  • VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00

    Abstrakte Normenkontrolle; anderweitige Normgültigkeitsprüfung; Aussetzung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02
    Hierauf hat das VG Osnabrück in seinem Urteil vom 15. Januar 2003 (Az.: 3 A 132/00) zutreffend hingewiesen und weiter ausgeführt: "Letzteres anzunehmen gibt es hier gute Gründe: Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte; sie sind der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (BVerfG, B. v. 09.02.2001 - BvR 781/98 -, DVBl. 2001, 892; st. Rspr. seit BVerfGE 18, 85).
  • VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 347/00

    Alimentation; Ermessen bei Rücknahme; Ermessensreduzierung auf Null;

    Auch die seitens der Beklagten mit ihrem weiteren Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht rechtlich zwar möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt unter Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen hier nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - und VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung nicht für geboten, aber doch für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 02.06.2004 - 1 A 398/00

    Arbeitsleistung; Arglist; Beamter; Berufsbeamtentum; Besoldung; Ermessen;

    5. Auch die mit dem weiteren Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG rechtlich zwar möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt bei Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 307/00

    Alimentation; Beamte: Schuldienst; Besoldung; erzwungene Teilzeit; Fürsorge;

    Die bei dieser Lage der Dinge seitens der Beklagten mit ihrem Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht rechtlich möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt unter Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - und VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung nicht für geboten, nur für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 399/00

    Aussetzung des Verfahrens; Bestandskraft; Ermessensnichtgebrauch;

    Auch die mit dem weiteren Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG rechtlich zwar möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt bei Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 322/00

    Beamter; Besoldung; Besoldungsdifferenz; Ermessen; erzwungene Teilzeit;

    Die bei dieser Lage der Dinge seitens der Beklagten mit ihrem Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht rechtlich möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt unter Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - und VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung nicht für geboten, nur für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 07.05.2003 - 1 A 241/00

    Arbeitslosigkeit; Arbeitszeitkonto; Arbeitszeitregelung; Berufsbeamtentum;

    Die bei dieser Lage der Dinge seitens der Beklagten mit ihrem Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht rechtlich möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt unter Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - und VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung nicht für geboten, sondern nur für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 07.05.2003 - 1 A 247/00

    Alimentation; Arbeitslosigkeit; Auslegung; Beamte; Besoldung;

    Die bei dieser Lage der Dinge seitens der Beklagten mit ihrem Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht rechtlich möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt unter Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - und VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung nicht für geboten, sondern nur für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 31.01.2001 - 1 A 328/00

    Zur Zwangsteilzeit bei der Einstellung von Lehrern

    Die bei dieser Lage der Dinge seitens der Beklagten mit ihrem Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht rechtlich möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt unter Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - und VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung nicht für geboten, sondern nur für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 415/00

    Beamte; Berufseinstieg; Einwilligung; Ermessen; Freiwilligkeit;

    Auch die mit dem weiteren Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG rechtlich zwar möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt bei Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A . Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 344/00

    Arglist; Durchentscheiden; Einstellungsteilzeit; Ermessenschrumpfung;

    Auch die mit dem weiteren Hilfsantrag begehrte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO, die mit Blick auf das Normbestätigungsverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG iVm §§ 13 Nr. 6, 76 f BVerfGG rechtlich zwar möglich, aber nicht zwingend geboten ist, kommt bei Abwägung der beiderseitigen Parteiinteressen nicht in Betracht (so auch VG Osnabrück, Urt. v. 15.1.2003 - 3 A 132/00 - VG Oldenburg, Beschl. v. 30.1.2003 - 6 A 4598/02 - a.A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2003 - 5 LB 2863/01 -, das eine Aussetzung für sachgerecht hält).
  • VG Lüneburg, 03.03.2004 - 1 A 334/00

    Zwangsteilzeit: Wiederaufgreifen des Verfahrens bei einseitig verfügter

  • VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 293/00

    Amtswahrnehmung; Arbeitsleistung; Beamte; Dienst- und Treueverhältnis; Ermessen;

  • VG Lüneburg, 07.04.2003 - 1 A 281/00

    Alimentationsgrundsatz; Auslegung; beamtenrechtliche Grundprinzipien;

  • VG Lüneburg, 07.04.2003 - 1 A 240/00

    Einstellung; erzwungene Teilzeit; Freiwilligkeit; Gesetzeswille; Gesetzgeber;

  • VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04

    Alimentationsprinzip; Arglist; Aussetzung des Verfahrens; Besoldungsdifferenz;

  • VG Lüneburg, 07.05.2003 - 1 A 284/00

    Alimentationsprinzip; Auslegung; Beamter auf Probe; Bedeutungszusammenhang;

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